Zurück zum Inhalt Für die FrauMancherorts vertritt ein Mann die Sache der FrauenDer FrauenbeauftragteBeim Thema Frauenbeauftragte sind sich die Bundesländer weitgehend einig. Sie sind nötig, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens durchzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung entsprechender Stellen unterscheiden sich jedoch. Auch Anzahl und Status der Beauftragten variieren von Land zu Land. Bundesweit verzeichnet das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund 1500 Frauenbeauftragte. In Niedersachsen bestimmt das Frauenbeauftragtengesetz, daß ausschließlich Frauen diese Stellen erhalten. In kleineren hessischen Gemeinden nehmen dagegen mehr als 50 männliche Bürgermeister die Posten aus Kostengründen gleich selbst ein. Das ist in Bayern nicht möglich. Wie es die Nürnberger Frauenbeauftragte Ida Hiller gegenüber der NZ ausdrückte, dürfen hierzulande auch Männer Frauenbeauftragte sein, aber nicht im Nebenjob, da Gleichstellungsbeauftragte von sonstiger dienstlicher Tätigkeit befreit werden sollen. Eine Ausnahme gelte nur für Gemeinden mit weniger als 20 Beschäftigten. München, Nürnberg und Erlangen haben bereits Mitte der achtziger Jahre Frauenbüros eingerichtet. 150 Fachleute im Einsatz In Bayern sind landesweit 150 Gleichstellungsbeauftragte tätig. Seit dem 1. Juli 1996 gilt das Bayerische Gleichstellungsgesetz, nach dem Bezirke, Landkreise und kreisfreie Gemeinden bis zum 1. Dezember dieses Jahres "kommunale Gleichstellungsbeauftragte" bestellen müssen. Die Frauenbeauftragten sollen vor allem die Umsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes vorantreiben. Dabei kann es um Öffnungszeiten von Kindergärten, familienfreundliche Arbeitszeiten und die Bekämpfung sexueller Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz gehen. Die Beauftragten können an Vorstellungsgesprächen teilnehmen und müssen teilweise über Qualifikationsmaßnahmen für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst informiert werden. Die arbeitsrechtliche Stellung der Beauftragten reicht von ehrenamtlicher Tätigkeit, über nebenberufliche bis zur hauptamtlichen Arbeit. Ihre Kompetenzen beschränken sich in der Regel auf Mitsprache-, Vorschlags- und Widerspruchsrechte. "Die Frauenbeauftragten sind häufig Einzelkämpferinnen", heißt es aus dem Ministerium. Oft werde gefragt, wofür sie überhaupt gebraucht würden. Länderspezifische Unterschiede Uneinig sind sich die Länder darüber, ab welcher Einwohnerzahl die Kommunen eine Frauenbeauftragte benötigen. Die Kommunalverfassungen in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen verpflichten ihre Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Bürgern zur Schaffung einer solchen Stelle. Sachsen-Anhalt und Sachsen halten das erst ab 20.000 Einwohnern für nötig. Für niedersächsische Kommunen hat der Staatsgerichtshof Bückeburg am Mittwoch entschieden, die bisher gültige Grenze von 10.000 Einwohnern auf 20.000 anzuheben. Nach Ministeriumsangaben arbeiten in Baden-Württemberg in mehr als 1100 Gemeinden 49 kommunale Frauenbeauftragte. In den rund 350 nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen, die zur Einrichtung einer Stelle verpflichtet sind, haben dagegen sogar 90 Prozent die Vorgabe umgesetzt. In Niedersachsen beschäftigen sich derzeit rund 200 hauptamtliche Frauenbeauftragte mit den Belangen der weiblichen Bevölkerung. |