Wo bekommt man die Vignette? Seit 1. Januar 1997 an ist die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs gebührenpflichtig. Die Maut wird durch den Kauf einer Jahres-, Zwei-Monats- oder Wochenvignette bezahlt. Die Vignette ist an folgenden Stellen erhältlich: In Österreich: Automobilclubs, Postämter, Tankstellen, Tabak-Läden, Grenzübergänge, Maut-Gesellschaften. Außerhalb Österreichs: Deutscher Automobilclub ADAC, grenznahe Tankstellen. Die Verkaufsstellen sind durch ein Hinweisschild ("Hier gibt's die Vignette" mit einem Vignetten-Symbol) gekennzeichnet. Die Vignette ist innen an der Frontscheibe (linksoben oder linksmitte) festzukleben. Bei Motorrädern gehört die Vignette auf einen "gut sichtbaren, nicht leicht austauschbaren Teil". Bei Zwei-Monats- und Wochenvignette muß der Verkäufer den Gültigkeitszeitraum kennzeichnen. Nicht aufgeklebte Vignetten sind ungültig. Die Vignette wird beim Entfernen von der Scheibe zerstört und somit ungültig. Bei Neukauf des Fahrzeuges oder kaputter Frontscheibe vor Ablauf der Gültigkeit muß eine neue Vignette gekauft werden. Es wird kein Geld zurückerstattet. Gehbehinderte Personen aus der EU, deren Fahrzeug nach ihren speziellen Bedürfnissen umgebaut wurde und deren Behinderung im Führerschein vermerkt ist, bekommen den Preis für die Vignette zurück. In diesem Fall ist die Quittung zusammen mit einer Kopie des Behindertenausweises und des Führerscheins unter Angabe der eigenen Kontonummer an die Österreichische Mautgesellschaft (ÖMG), Alpenstraße 94, A-5020 Salzburg, einzusenden. Für Fragen im Zusammenhang mit der Autobahn-Vignette haben die österreichischen Autofahrer-Organisationen Service-Nummern eingerichtet. Die Telefonnummern lauten: 0043-1-17 41 20 (ÖAMTC) oder 0043-1-1527 (ARBÖ). |
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