… für die vielfältigen Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland.
Ergreifen Sie Ihre Chance zur Veränderung in einem unserer Arbeitsfelder: Asyl und Flüchtlingsschutz, Migration, Integration, freiwillige Rückkehr sowie Internationales, Sicherheit, Verwaltung, IT und Forschung.
Für den Aufbaustab „REAG / GARP 2.0 – Übernahme der Antragsbearbeitung der geförderten freiwilligen Ausreisen“ suchen wir ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dienstorte Düsseldorf, Gießen und Nürnberg
Die freiwillige Rückkehr ist ein wichtiger Teil des Migrationsprozesses. Das BAMF hat hierbei die gesetzliche Aufgabe, die Programme der freiwilligen Rückkehr zu koordinieren und an diesen aktiv mitzuwirken. Hierzu zählt auch die Förderung von freiwilligen Ausreisen aus Deutschland im Rahmen des humanitären Hilfsprogramms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme), das vom Bund und den Ländern finanziert wird. Das Bundesamt arbeitet gemeinsam mit seinem Netzwerk an einer Neuorganisation der geförderten freiwilligen Ausreisen. Zukünftig wird das Bundesamt die Bearbeitung der Anträge auf Förderung der freiwilligen Ausreise, die Reiseplanung und Buchung von Reisemitteln übernehmen.
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 03.03.2023 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem unter https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/frontend/BAMF-2023-012-I/index.html.
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen sind im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im System hochzuladen.
Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß SÜG notwendig. Hilfreiche Informationen hierzu können Sie dem Hinweisblatt zur Sicherheitsüberprüfung entnehmen.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
*Diplomabschlüsse der staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien folgender Länder i.S. des § 20 i.V.m. § 7 Nummer 2 Buchstabe a Bundeslaubahnverordnung (BLV) werden als einem an einer (Fach-) Hochschule erworbenen Bachelorabschluss gleichwertig angesehen:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur die ehemalige staatliche Berufsakademie), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.bamf.de/karriere.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Service-Center unter der Rufnummer 0911 943-0 bzw. unter service@bamf.bund.de gern zur Verfügung.
Informationen zum BAMF und zu seinem Aufbau erhalten Sie im Internet unter www.bamf.de.
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt, daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Die Stelle ist grundsätzlich für eine Wahrnehmung in Teilzeit geeignet. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.