Multimediagesetz:
Keine Offenbarungspflicht für Anbieter

Bonn (dpa) – Anbieter neuer Telekommunikationsdienste werden nicht verpflichtet, ihre Bestandsdaten auf Anforderung an die Sicherheitsbehörden herauszugeben. Eine solche Regelung, wie sie im Regierungsentwurf eines Multimedia-Gesetzes enthalten war, sei in den zuständigen Bundestagsausschüssen gestrichen worden, erklärten am Mittwoch die FDP-Parlamentarier Karl-Hans Laermann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Max Stadler. Auf Betreiben der Liberalen hätten sich auch Union und Opposition gegen eine Auskunftspflicht ausgesprochen.

Außerdem werde es den Diensteanbietern überlassen bleiben, ob sie innerhalb ihres Betriebes einen Jugendschutzbeauftragten bestellen oder diese Aufgabe einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle übertragen. Beide Schritte trügen entscheidend dazu bei, daß der wirtschaftlichen Entwicklung der neuen Medien in Deutschland „weder Rechtsunsicherheit noch Fesseln im Wege stehen“, so die Politiker. Darüber hinaus werde es wegen des Widerstands der FDP keine Regulierung der Verschlüsselungsmöglichkeiten („Kryptoregulierung“)geben, wie sie vor allem Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) gefordert hatte.

Die SPD-Bundestagsfraktion habe den Gesetzentwurf insgesamt nicht abgelehnt, betonten die Parlamentarier. Sie seien zuversichtlich, daß die Sozialdemokraten auch im Bundesrat ihren Einfluß geltend machten und das Gesetz parallel zum Medienstaatsvertrag zum 1. August in Kraft treten könne. dpa ki kb *111817 Jun 97

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