Oberstes US-Gericht hebt Zugangsbeschränkung für Internet auf

Das Gesetz drohte demjenigen mit Haft bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von 250 000 Dollar, der Kindern über das Internet „unanständiges“ oder „offenkundig anstößiges“ Material zukommen läßt. In ihrer 7:2 Entscheidung kamen die neun Richter zur Auffassung, daß die schwammige Definition des Gesetzes die Meinungsfreiheit verletze.

In der Entscheidung wird der für Bücher und Zeitungen geltende hohe Schutz der Meinungsfreiheit praktisch auf das Internet ausgedehnt. „Wir haben wiederholt das Interesse der Regierung anerkannt, Kinder vor schädlichem Material zu schützen. Aber dieses Interesse rechtfertigt nicht, daß auf breiter Ebene an Erwachsene gerichtete Meinungen unnötig unterdrückt werden“, heißt es in dem Urteil.

Gegen das Gesetz aus dem vergangenen Jahr, das zum erstenmal das sich rasant ausbreitende Computernetzwerk regelte, hatte eine breite Koalition aus 47 Industrie- und Bürgerrechtsgruppen geklagt. Sie hatte argumentiert, daß das allgemein gehaltene Verbot auch die Diskussion über Fragen von Sexualität oder Vergewaltigung im Internet unmöglich mache.

Die siegreiche Koalition sprach von einem historischen Tag. Mit der Entscheidung sei der Meinungsfreiheit der Weg ins 21. Jahrhundert geebnet worden. Unberührt von dem Rechtsstreit ist das im Gesetz ebenfalls erlassene Verbot, obszöne Inhalte über das Internet zu verbreiten. Außerdem können Eltern Software-Programme kaufen, mit denen Kindern der Zugang zu bestimmten Home Pages blockiert werden kann.

Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter des Supreme Court ein vorinstanzliches Urteil, das ein von Präsident Bill Clinton unterzeichnetes Gesetz des Kongresses außer Kraft gesetzt hatte. Clinton kündigte an, mit Hilfe der Software-Technologien einen neuen Vorstoß zu machen, um Kinder zu schützen.

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