Versicherung läßt
Teams zu Spätestens der
allmorgendliche Stau vor den Ballungszentren bringt es an
den Tag: Fahrgemeinschaften sind hierzulande eine
Seltenheit. In den meisten Autos sitzt nur der Fahrer,
aber zur gleichen Zeit rollen mindestens hundert Autos in
die gleiche Richtung.
Nach einer Studie des Deutschen
Verkehrssicherheitsrats (DVR) machen sich jeden Morgen
rund zehn Millionen Berufspendler auf den Weg, rund 80
Prozent davon im Auto. Die daraus resultierenden Staus
ließen sich wirkungsvoll verkürzen, wenn mehr Pendler
gemeinsam fahren würden.
Darauf angesprochen, verweisen die
Autofahrer gern auf Probleme mit der Versicherung. Doch
diese Sorgen sind unbegründet, sagt der Auto Club Europa
(ACE). Ein paar Regeln hat der Club jetzt
zusammengefaßt:
Geschieht auf dem Weg zur
Arbeit ein selbstverschuldeter Unfall, tritt die
Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs bis zur
vereinbarten Deckungssumme auch für Schäden und
Schmerzensgeld der Mitfahrer ein. Eine unbegrenzte
Deckungssumme mindert das Risiko.
Eine
Haftungsverzichtserklärung der Teilnehmer einer
Fahrgemeinschaft schließt Forderungen an den Fahrer aus.
Bei der Formulierung ist zu beachten, daß der Verzicht
nur für Ansprüche gilt, die nicht von der Versicherung
abgedeckt sind.
Probleme mit dem
Versicherungsschutz bekommen Fahrgemeinschaften, wenn der
Fahrzeughalter nicht selbst am Steuer sitzt. Kommt es
dann zum Unfall, haftet der Fahrer gegenüber dem
Eigentümer für die Schäden. Da hilft nur noch die
Vollkasko, allerdings muß der Eigentümer die
Selbstbeteiligung tragen und eine mögliche Rückstufung
einkalkulieren. Wer in der Fahrgemeinschaft das Steuer
aus der Hand gibt, sollte solche Fälle vertraglich
regeln und die Kosten für die Vollkasko auf die
Mitfahrer umlegen. kb
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