Versicherung läßt Teams zu

Spätestens der allmorgendliche Stau vor den Ballungszentren bringt es an den Tag: Fahrgemeinschaften sind hierzulande eine Seltenheit. In den meisten Autos sitzt nur der Fahrer, aber zur gleichen Zeit rollen mindestens hundert Autos in die gleiche Richtung.

Nach einer Studie des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) machen sich jeden Morgen rund zehn Millionen Berufspendler auf den Weg, rund 80 Prozent davon im Auto. Die daraus resultierenden Staus ließen sich wirkungsvoll verkürzen, wenn mehr Pendler gemeinsam fahren würden.

Darauf angesprochen, verweisen die Autofahrer gern auf Probleme mit der Versicherung. Doch diese Sorgen sind unbegründet, sagt der Auto Club Europa (ACE). Ein paar Regeln hat der Club jetzt zusammengefaßt:

Geschieht auf dem Weg zur Arbeit ein selbstverschuldeter Unfall, tritt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs bis zur vereinbarten Deckungssumme auch für Schäden und Schmerzensgeld der Mitfahrer ein. Eine unbegrenzte Deckungssumme mindert das Risiko.

Eine Haftungsverzichtserklärung der Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft schließt Forderungen an den Fahrer aus. Bei der Formulierung ist zu beachten, daß der Verzicht nur für Ansprüche gilt, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind.

Probleme mit dem Versicherungsschutz bekommen Fahrgemeinschaften, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst am Steuer sitzt. Kommt es dann zum Unfall, haftet der Fahrer gegenüber dem Eigentümer für die Schäden. Da hilft nur noch die Vollkasko, allerdings muß der Eigentümer die Selbstbeteiligung tragen und eine mögliche Rückstufung einkalkulieren. Wer in der Fahrgemeinschaft das Steuer aus der Hand gibt, sollte solche Fälle vertraglich regeln und die Kosten für die Vollkasko auf die Mitfahrer umlegen. kb

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