„Grüne Karte“ reicht
im Ausland nicht

Die für Auslandsreisen empfohlene Grüne Versicherungskarte ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht ausreichend. Sie biete Unfallopfern im Ausland nicht den Schutz, den sie vorgibt.

In einem Verbesserungsvorschlag, der nun vom Ministerrat beraten werden soll, wird jedes Versicherungsunternehmen verpflichtet, in einem EU-Mitgliedsland einen Vertreter zu haben, der den Schadensfall bearbeitet. Informationszentren müssen zudem die Möglichkeit bieten, schnell die Versicherung des Unfallgegners herauszufinden. Außerdem soll ein System aufgebaut werden, das es ermöglicht, Schadenersatzforderungen sofort anzumelden. Für Versicherungen, die nicht schnell genug bezahlen, soll es eine Strafregelung geben. Und schließlich sollen die Mitgliedsländer dafür Sorge tragen, daß der Schaden geregelt wird, falls der Unfallgegner nicht oder nicht ausreichend versichert ist. dpa

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