Teures Umrüsten
nicht erforderlich

Cool bleiben, kann man Autobesitzern nur empfehlen, die durch die Meldung aufgeschreckt wurden, nach der R 12-haltige Klimaanlagen bis Mitte 1998 umgerüstet werden müssen. Betroffen seien, so hieß es, rund zwei Millionen Anlagen, die vor 1994, also vor dem generellen Einsatz des umweltfreundlicheren Kühlmittels R 134a, gebaut und gefüllt wurden.

Der Knall im Sommerloch trieb viele Autobesitzer in die Werkstätten, die für teures Geld – 500 bis 2000 Mark, je nach dem, ob auch der Kompressor fällig
war –, das Kältemittel austauschten. Die Entwarnung kam vom Umweltministerium und vom Verband der Autoindustrie (VDA).

Nachfüllen verboten

Tatsache ist, daß nach einem Beschluß der Bundesregierung die weltweit als „Ozonkiller“ geächtete Chemikalie R 12 nur noch bis zum 30. Juni 1998 verwendet werden darf, „soweit Ersatzstoffe aus technischen Gründen noch nicht eingesetzt werden können“. Wer noch R 12 in seiner Auto-Klimaanlage hat, verwendet jedoch nicht, er benutzt. Und das darf er, rechtlich gesehen unbegrenzt, solange nicht in den Kältekreislauf eingegriffen werden muß. Sobald jedoch die Klimaanlage defekt ist oder auch bei einer Wartung Kühlmittel nachgefüllt werden muß, wird die Umrüstung auf R 134a zur Pflicht.

Im Interesse der Umwelt hält es der VDA jedoch grundsätzlich für empfehlenswert, ältere Klimaanlagen auf R 134a umzurüsten. Die Autohersteller böten dafür entsprechende Nachrüstsätze (Retrofit) an; die durchschnittlichen Austauschkosten beziffert der Verband auf 500 bis 800 Mark. Muß jedoch auch der Kompressor erneuert werden, geht die Sache ordentlich ins Geld. Von den im Handel angebotenen Kältemittelgemischen (drop-ins) rät der VDA dringend ab, da diese Mixturen von den Autoherstellern nicht freigegeben seien und zur Unverträglichkeit der Komponenten im Kältekreislauf führen könnten. wh

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