Preise für Neuwagen
können gedrückt werden

Es gibt viele Möglichkeiten, den Listenpreis für einen Neuwagen noch etwas nach unten zu drücken. Laut Rabattgesetz darf zwar der vom Hersteller vorgegebene empfohlene Verkaufspreis maximal drei Prozent gesenkt werden, doch viele Autohändler lassen über größere Spielräume mit sich reden. Als Faustformel empfiehlt beispielsweise der Auto Club Europa (ACE), daß der auszuhandelnde Preisvorteil die Hälfte der Differenz zwischen Händler-Einkaufspreis und empfohlenem Verkaufspreis betragen soll.

Kaufinteressenten sollten nach Auffassung des ACE auch folgende Rabattmöglichkeiten kennen:

Hauspreis: Der Händler kann die Drei-Prozent-Rabattgrenze umgehen, indem er geringfügige Änderungen an der serienmäßigen Ausstattung des Wagens vornimmt und diesen dann als billigeres "Hausmodell" verkauft.

Auslaufmodell: Kommt von einem Wagentyp eine neue Version auf den Markt, befürchten die Händler, auf den Auslaufmodellen sitzenzubleiben. Hier hat der Kunde eine große Chance zum Handeln.

Tageszulassung: Mit der Anbringung eines polizeilichen Kennzeichens macht der Händler einen Neu- zum Gebrauchtwagen und kann sich über die Rabattgrenze hinwegsetzen.

Vorführwagen: Neuwertige Fahrzeuge mit Kurzzulassung für Probefahrten bringen mitunter Nachlässe bis zu 30 Prozent zum Listenpreis.

Re-Import: Wer Zeit hat, einen gewissen Reisekostenaufwand nicht scheut und sich nicht auf eine bestimmte Modellversion festgelegt hat, kann einen deutschen Wagen kaufen, der erst ins Ausland und dann zurück ins Inland geliefert wurde. Auch dabei kann viel Geld gespart werden.

Faxumfrage: Bewährt hat sich ferner eine Faxumfrage bei mehreren Händlern, von denen für ein klar beschriebenes Automodell ein Preisvorschlag erbeten wird. Wichtig ist, daß die Händler von der Konkurrenzsituation wissen.

Sachleistungen: Wenn der Händler keinen größeren Rabatt geben will, kann der Käufer nach kostenlosen Sachleistungen wie Fußmatten, Warndreieck, Schonbezügen, Radio etc. fragen. ap

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© Nürnberger Nachrichten 1996