Autoverleih
unter Freunden

Einem guten Freund das Auto zu leihen, gilt vielen als Selbstverständlichkeit. Dabei wird selten beachtet, daß dieser Freundschaftsdienst mit Risiken behaftet ist, stellt die R+V-Versicherung fest. So gehen zum Beispiel, wenn der richtige Fahrer nicht festgestellt wird, Verwarnungs- und Bußgeldbescheide an den Fahrzeughalter. Baut der Freund mit dem geliehenen Fahrzeug gar einen Unfall, kann dies für Ver- und Entleiher teuer werden.

War Alkohol im Spiel, ersetzt die Versicherung zwar den Schaden, darf (und wird) aber bis zu 10 000 Mark Regreß vom Fahrer fordern. Wußte der Fahrzeugbesitzer, daß er seinen Wagen einem alkoholisierten Fahrer überläßt, kann die Versicherung beide mit jeweils bis zu 10 000 Mark zur Kasse bitten.

Bevor der Verleiher sein Auto aus der Hand gibt, sollte er sich den gültigen Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Verletzt er diese sogenannte Obliegenheitspflicht und verursacht der Fahrer ohne Führerschein einen Unfall, kann die Versicherung wie bei der Trunkenheitsfahrt Fahrer und Verleiher mit jeweils maximal 10 000 Mark an den Unfallkosten beteiligen. ap

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© Nürnberger Nachrichten