Neues aus dem
Verkehrsgericht

Ein ortsunkundiger Autofahrer, der sich längere Zeit in einer Tempo-30-Zone aufgehalten und beim Wegfahren nicht mehr ans Tempolimit gedacht hat, kann sich, falls er mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, auf Vergeßlichkeit berufen. Deshalb sah das Oberlandesgericht Hamm (5 Ss Owi 1422/96, DAR 1997, 161) von einem Fahrverbot ab.

Falschgeparkte Autos dürfen beim Abschleppen im Auftrag der Polizei nicht mehr beschädigt werden, als im Rahmen der gebotenen Gefahrenabwehr zulässig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen zu Schadenersatz für „schadenträchtiges“ Öffnen eines Auto vor dem Abtransport aus dem absoluten Halteverbot (18 U 58/95).

Ein Falschparker haftet für einen Unfall, der durch sein Fehlverhalten verursacht wurde, entschied das Amtsgericht Dortmund (109 C 13217/96) gegen einen Lkw-Fahrer. Weil der einen Radweg blockiert hatte, wich eine Radfahrerin auf den Gehsteig aus, wo sie eine Passantin beim Zusammenstoß verletzte.

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