Radarwarner sind legitim

Die Nutzung von Radarwarnanlagen ist erlaubt. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde das bundesrechtliche Verbot durch die am 1. August 1996 in Kraft getretenen Richtlinien im Telekommunikationsrecht aufgehoben. Geschäftsleute wittern eine starke Belebung des Marktes.

Die Hersteller oder Importeure, wie das Berliner Unternehmen o.j.imports, dessen Radar- und Laserwarngeräte die Vorschriften für die elektromagnetische Verträglichkeit einhalten und das CE-Zeichen tragen, versprechen, daß der Fahrer etwa einen Kilometer vor einer "Radarfalle" optisch und akustisch gewarnt werde. Die zigarettenschachtelgroßen Geräte kosten dort zwischen 700 und 1000 Mark, einjährige Garantie und Kundendienst inclusive.

Notorische Schnellfahrer sollten sich jedoch nicht zu früh freuen, denn Versuche der Polizei haben ergeben, daß eine Vielzahl der Radarwarner ihr Geld nicht wert sind: sie kündigen Radarkontrollen oft viel zu spät zum Bremsen an und sprechen zudem auf bestimmte Tempo-Überwachungstechniken gar nicht oder nur teilweise an.

Wer im Vertrauen auf die Zuverlässigkeit des Geräts zu schnell unterwegs ist, muß im Fall einer Kontrolle damit rechnen, daß ihm Vorsatz unterstellt wird. In diesem Fall wird ein erhöhtes Bußgeld fällig. nn

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