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Die meisten wollen
nur abkassieren Kreditvermittler denken nur an den eigenen Geldbeutel "Sofort Schuldenfrei", "Geld im Handumdrehen" oder "Kredite - schnell und diskret": So oder ähnlich lauten die Überschriften in Anzeigen, mit denen Kreditvermittler ahnungslose Kunden aufs Kreuz legen wollen. Um es vorweg zu sagen: Es gibt auch seriöse Leute in dieser Branche, aber nur wenige. Die Mehrzahl ist nämlich gar nicht an der Vermittlung eines Darlehens interessiert. "Dem Vermittler geht es nur um das Abkassieren des Nebenentgeltes," hat die Stuttgarter Verbraucherzentrale formuliert. Wer in finanzieller Bedrängnis ist und Kontakt mit derartigen Büros aufnimmt, dem steht anschließend oft ein Besuch ins Haus. Die Fahrt zum Kunden und der Arbeitsaufwand wird oft schon in Rechnung gestellt, selbst wenn es zu gar keinem Kreditvertrag kommt. Eine solche Vereinbarung über "Auslagenerstattung" ist laut Landgericht Frankenthal (AZ 7 0 25/94) ein Verstoß gegen das Gesetz über Allgemeine Geschäftbedingungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde sie unterschrieben hat. Er muß hinterher nicht zahlen. Um Verwechslungen zu vermeiden: Es geht hier nicht um die Vermittlungsprovision. Die wird auch nur fällig, wenn der Kredt tatsächlich ausgezahlt wird. Sie bemißt sich in Prozent vom Kreditbetrag. Zu zahlen ist sie erst, wenn die Widerrufsfrist von einer Woch abgelaufen ist. Dubiose Vermittler wissen ganz genau: Zu ihnen kommen überwiegend Leute, denen die normalen Banken kein Geld mehr leihen. Denen ist das Risiko einfach zu groß. Da die Vermittler kein Geld zu verschenken haben, besorgen die den Kredit für ihre Kunden bei Teilzahlungsbanken. Die schlagen auf den normalen Zins eine Sicherheitsmarge drauf. Hinzu addiert sich die Provision. Deswegen wird das Ganze schon sehr teuer. Doch oft ist selbst den Teilzahlungsbanken das Risiko wegen der hohen Verschuldung des Interessenten zu hoch und sie lehnen dankend ab. Nun will der Vermittler dennoch kassieren und stellt manchmal sogar die Provision in Rechnung. Auch derartige Vereinbarungen verstoßen gegen das Verbraucherkreditgesetz, urteilte das Oberlandesgericht in Köln (AZ 10 U 8/93). Nur solche Auslagen sind zu bezahlen, die in Mark und Pfennig nachgewiesen werden und wenn es keine preiswerteren Alternativen gab. Der teure Hausbesuch muß nicht sein. Ein Telefonanruf oder der viel günstigere Besuch des Kunden im Büro genügen auch. Übrigens: Wer Schulden hat, ist bei den Schuldnerberatungsstellen der Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden besser aufgehoben. Die helfen kostenlos. rie/bia |
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