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Auch
ohne Trauschein steuerliche Vorteile Wer ohne Trauschein zusammenlebt, kann
sich durchaus steuerliche Vorteile verschaffen. Ist man
sich darüber einig, wer den Haushalt führt, kann der
eine Lebenspartner den anderen als Haushaltshilfe von der
Steuer absetzen. Dies geht nach einem Bericht des Bonner
Informationsdienstes Praxishandbuch
Buchführung und Steuern aus einem
Urteil des Hessischen Finanzgerichts hervor. Danach ist
ein solches hauswirtschaftliches
Beschäftigungsverhältnis steuerlich anzuerkennen. Die
Aufwendungen hierfür können nach Paragraph 10 Abs. 1
Nr. 8 Einkommensteuergesetz derzeit bis zu einer Höhe
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