Gratis-Frühstück ist verboten
Werbegag einer Ladenkette verstößt gegen Wettbewerbsregeln

Eine Lebensmittelkette hatte ihren Kunden eine besondere Aufmerksamkeit zugedacht. Sie veröffentlichte in einer Tageszeitung folgende Anzeige: „Einkaufen und frühstücken bei uns. Schon früh um 7 ist am Gründonnerstag bei uns die Welt in Ordnung. Dann öffnen wir für ganz Ausgeschlafene unsere Pforten. Und damit dieser Tag auch richtig gut anfängt, gibt's für Frühaufsteher von 7.00 bis 8.00 Uhr ein kleines Frühstück mit Kaffee und einem gekochten Ei gratis.“ Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ging gegen diese Anzeige gerichtlich vor.

„Ein Lockangebot“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) beurteilte diese ausgefallene Werbemethode als unzulässig (2 U 74/495). Bei dem Gratisfrühstück handle es sich eindeutig um ein „übertriebenes Lockangebot“.

Es bestehe die Gefahr, daß sich Kunden durch das Geschenk verleiten ließen, sich mit dem Warenangebot der Firma zu befassen, ohne „Güte und Preiswürdigkeit“ der Waren kritisch zu vergleichen. Geschenke zu Werbezwecken seien nur ausnahmsweise erlaubt und zwar dann, wenn sie mit dem eigentlichen Angebot des Unternehmens zusammenhingen. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Kunde eine neue Ware probieren solle.

Nicht zuletzt sei die negative Wirkung dieser Werbeaktion auf andere Unternehmen zu berücksichtigen. Sie ziehe Kunden von den kleinen gastronomischen Betrieben ab: Würden andere Lebensmittelketten eine solche Aktion nachahmen, würden Schnellrestaurants, Cafés oder Bäckereien auf ihrem Frühstücksangebot sitzenbleiben.

Die Ankündigung wecke im übrigen beim Kunden falsche Erwartungen. Beim Lesen der Anzeige denke man an ein vollwertiges Frühstück. Dazu gehörten zumindest eine Tasse Kaffee, einige Scheiben Brot, Butter und Brotbelag. Hier werde aber lediglich eine Tasse Kaffee und ein gekochtes Ei angeboten.

Dabei kam es dem Gericht auch auf kleinste sprachliche Details an. Schließlich sei in der Anzeige nicht von einem Frühstück, „bestehend“ aus einer Tasse Kaffee und einem gekochten Ei, sondern von einem Frühstück „mit“ Kaffee und einem gekochten Ei die Rede gewesen. gri

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