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Ein Testament aus
DDR-Zeiten Es hat auch nach der Wiedervereinigung seine Gültigkeit behalten Eine Leserin aus Fürth fragt: Ist ein Testament rechtsgültig, das zur DDR-Zeit von einer inzwischen Verstorbenen gemacht wurde? Es antwortet Rechtsanwalt Michael Häusele: Ein Testament, das zu DDR-Zeiten von einem DDR-Bürger errichtet wurde, behält auch nach der Wiedervereinigung seine Rechtsgültigkeit. Auf Erbfälle vor dem 3. Oktober 1990 ist das Erbrecht der DDR weiterhin anzuwenden, soweit der deutsche Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort in der DDR gehabt hatte. Die Frage eines Lesers aus Feucht:
Meine verstorbene Ehefrau hat mich als Alleinerbe
eingesetzt. Auflage war, den beiden Kindern aus erster
Ehe meiner Frau ihren Pflichtteil auszubezahlen. Das
Gesamtvermögen machte bei Gütergemeinschaft 100 Die Antwort von Rechtsanwalt Fritz Weispfennig: Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Zur Errechnung des Pflichtteils sind drei Rechenschritte erforderlich: 1. Der Wert des hinterlassenen
Vermögens ist festzustellen. Davon sind
Verbindlichkeiten abzuziehen, die bei der gesetzlichen
Erbauseinandersetzung zu berücksichtigen sind. Hierunter
fallen auch Beerdigungskosten. Der Nettonachlaß beträgt
demnach 88 2. Festzustellen ist außerdem die Quote des gesetzlichen Erbteils. Für die Kinder richtet sie sich nach der Zahl der Kinder und dem Güterstand, in dem die Ehegatten gelebt haben. Handelte es sich um eine Zugewinngemeinschaft, dann erbt der überlebende Ehegatte die eine Hälfte des Nachlasses, die Kinder teilen sich die andere. Bei drei Kindern hätte jedes ein Erbrecht auf ein Sechstel der Nachlasses. 3. Nun wird zur Ermittlung des
Pflichtteils der so errechnete gesetzliche Erbteil
halbiert. Jedes Kind hat somit einen Pflichtteilsanspruch
in Höhe von einem Zwölftel des Nettonachlaßwertes.
Also kann jedes Kind 7333,33 Mark verlangen. Nach der Firmenpleite hatte das
Geldhaus einen der Söhne auf 200 |
© Nürnberger Nachrichten 1997 |