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Wohnung
schrumpfte plötzlich Nach über 40 Jahren stellte eine Frau fest: Die Quadratmeterangabe im Mietvertrag stimmt nicht Ein Leser aus Nürnberg fragt: Mein Mietvertrag läuft über vier Jahre, seit eineinhalb Jahren lebe ich in der angemieteten Wohnung. Weil mein Lohn inzwischen gesunken ist, kann ich mir die Miete nicht mehr leisten. Kann ich aus dem Vertrag aussteigen? Es antwortet Reinhard Heß, Geschäftsführer des Vereins Mieter helfen Mietern: Ein Zeitmietvertrag, wie Sie ihn abgeschlossen haben, ist gültig. Zur vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses ist eine beiderseitige Zustimmung nötig. Die Einkommenssituation des Mieters ist nicht maßgebend. Eine Leserin aus Nürnberg fragt: Ich bin seit 1955 Mieterin einer Wohnung. Im Oktober 1996 habe ich festgestellt, daß ich Miete für 70 Quadratmeter Wohnfläche gezahlt habe, obwohl die Wohnung tatsächlich um drei Quadratmeter kleiner ist. Mein Vermieter bot mir an, die Miete um 30 Mark zu senken und mir außerdem für vier Jahre zuvielbezahlter Miete 500 Mark Entschädigung zu überweisen. Das schien mir zu wenig. Ist es rechtlich korrekt, daß nur für vier Jahre rückwirkend bezahlt wird? Es antwortet Rechtsanwalt Thomas Etschel: Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung stellt die konkrete Angabe einer Quadratmeter-Zahl im Mietvertrag keine zugesicherte Eigenschaft dar, noch ist die Abweichung der tatsächlichen Quadratmeter-Zahl von der schriftlich festgehaltenen ein Mangel, aus dem sich ein Minderungsrecht für die Mieter ergäbe. Anders wäre es, wenn sich aus der tatsächlich geringeren Quadratmeter-Zahl dann ein überhöhter Mietzins ergäbe, hinsichtlich dessen der Mieter dann ein Rückforderungsrecht hätte, was jedoch bei einer Abweichung von drei Quadratmetern wohl nicht der Fall ist. Eventuelle Rückforderungsansprüche des Mieters verjähren nach Ablauf von vier Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Monat liegt, in dem zuviel Miete gezahlt worden ist. Die der Leserin von ihrem Vermieter angebotene Rückzahlung erscheint daher angemessen, wobei sich der konkrete Betrag selbstverständlich aus der durchschnittlichen Höhe der Quadratmeter-Miete errechnet. |
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