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Schmale
Rente Einkommen wird angerechnet Mein Mann glaubte mich nach seinem Tod bestens versorgt, da ich zu meinem Netto-Einkommen von 2200 Mark noch 60 Prozent seiner Rente von 2400 Mark, also 1440 Mark, bekommen würde. Jetzt stellt sich heraus, daß der Betrag um fast 400 Mark gekürzt wird. Ist das richtig? fragt eine 56jährige Witwe aus Nürnberg. Schon seit 1986 werden Witwen und Witwer bei der Hinterbliebenenrente gleichbehandelt. Sie erhalten als große Witwen-/Witwerrente 60 Prozent der Versichertenrente, auf die eigenes Einkommen allerdings angerechnet wird, erläutert Reinhard Wagner von der Landesversicherungsanstalt Ober- und Mittelfranken (LVA). Als Einkommen gelten Erwerbseinkommen (netto) und Ersatzeinkommen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie Versichertenrenten, Unfallrenten und die Beamtenversorgung. Nicht berücksichtigt werden Zusatzleistungen, Kindergeld oder Mieten und Kapitalerträge. Anrechenbar sind 40 Prozent des Einkommens, das den Freibetrag übersteigt, der sich bei Witwen-/Witwerrenten aus dem 26,4fachen des sich jährlich ändernden aktuellen Rentenwertes (gegenwärtig 46,67 Mark) ergibt. Bei der Fragestellerin gilt folgende Rechnung: 2200 Mark abzüglich des Freibetrages von (26,4 x 46,67 =) 1232,09 Mark ergibt 967,91 Mark. 40 Prozent davon, also 387,16 Mark, sind von den 1440 Mark abzuziehen. Als Witwenrente bleiben 1052,84 Mark übrig. |
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