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© Nürnberger Nachrichten 1996

Wegweiser für neue
Altersgrenzen bei der Rente

Je nach Rentenart ändern sich die Termine, zu denen ohne Abschläge Altersruhegeld vor dem 65. Lebensjahr bezogen werden kann

Von Günter Schneider

Mit der Anhebung der Rentenaltersgrenze für Frauen ab dem Jahr 2000, dem "Altersteilzeitgesetz", der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung und der vorzeitigen Altersrente ab 63 Jahren ist die Frage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wann wer ohne Abschläge in Rente gehen darf, zum Verwirrspiel geworden. Die folgende Übersicht mit Beispielen soll Klarheit in den Rentendschungel bringen.

Die Frauen-Altersrente ab 60: Wenn insgesamt wenigstens 15 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können und seit dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre (= mindestens 121 Monate) lang eine Versicherungspflicht bestanden hat, kann sie in Anspruch genommen werden. Eine Rentenkürzung um 0,3 Prozent pro Monat gibt es frühestens bei Rentenbeginn im Februar 2000. Von da an wird die Altersgrenze stufenweise auf den 65. Geburtstag angehoben: pro Monat eine Stufe.

Stichtag 1. Januar 2000

Beispiele: Gerlinde A. ist im Dezember 1939 geboren. Sie wird im Dezember 1999 60 Jahre alt und kann ab Januar 2000 Altersrentnerin werden - ohne Rentenabschlag. - Gerlinde B. ist im Januar 1940 geboren. Sie wird im Januar 2000 60 Jahre alt und kann ab Februar 2000 Altersrentnerin werden - mit einem Abschlag von 0,3 Prozent. Denn für die im Januar 2000 geborenen Frauen beträgt die Altersgrenze 60 Jahre und einen Monat, so daß Gerlinde B. erst ab März 2000 die Rente ohne Abschlag abrufen kann. - Gerlinde C. ist im Dezember 1940 geboren. Sie wird im Dezember 2000 60 Jahre alt und kann zwar ab Januar 2001 Rentnerin werden - aber mit einem Abschlag von 3,6 Prozent (= zwölf Monate à 0,3 Prozent).

Für sie beträgt die Altersgrenze bereits 61 Jahre. - Gerlinde D. ist im Dezember 1944 geboren. Sie wird im Dezember 2004 60 Jahre alt und kann ab Januar 2005 Altersrentnerin werden - mit einem Abschlag von 18 Prozent (= 60 Monate à 0,3 Prozent). Denn für im Dezember 1944 geborene Frauen beträgt die Altersgrenze (wie für alle danach geborenen Frauen auch) 65 Jahre. Gerlinde D. hat erst ab Januar 2010 Anspruch auf Rente ohne Abschlag.

Bei vorzeitiger Altersrente dürfen maximal pro Monat 500 Mark hinzuverdient werden, zweimal im Jahr 1000 Mark.

Vorzeitige Altersrente ab 60 wegen Erwerbsminderung für Frauen und Männer: Wenn wenigstens 35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können und entweder eine Schwerbehinderung (Behinderungsgrad mindestens 50 Prozent) Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit vorliegt, kann auch künftig frühestens ab 60 Jahren ohne Rentenabschläge Rente bezogen werden.

Vorzeitige Altersrente ab 60 wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit für Frauen und Männer: Dafür müssen insgesamt wenigstens 15 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Für die vorzeitige Rente wegen Altersteilzeit ist außerdem Bedingung, daß wenigstens zwei Jahre lang die Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde. Für die vorzeitige Rente wegen Arbeitslosigkeit genügt der Nachweis von einem Jahr Arbeitslosigkeit in den vorhergehenden 18 Monaten. Hierfür ist aber zusätzliche Bedingung, daß in den letzten zehn Jahren wenigstens acht Jahre lang Versicherungspflicht bestanden hat (Zeiten der Arbeitslosigkeit verlängern den Zehn-Jahreszeitraum).

Die Altersgrenze für diese Altersrenten wird (für Frauen und Männer) ab Januar 1997 stufenweise (monatlich: eine Stufe) bis auf das 65. Lebensjahr heraufgesetzt.

Beispiele: Lieselotte E. ist im Dezember 1936 geboren. Sie wird im Dezember 1996 60 Jahre alt und kann ab Januar 1997 Altersrentnerin werden - ohne Rentenabschlag. - Lieselotte F. ist im März 1937 geboren. Sie wird im März 1997 60 Jahre alt und kann ab April 1997 Rentnerin werden - mit einem Abschlag von 0,9 Prozent (= drei Monate à 0,3 Prozent). Denn für im März 1937 Geborene beträgt die Altersgrenze bereits 60 Jahre und drei Monate, so daß ihr erst ab Juli 1997 die volle Rente zusteht. - Lieselotte G. ist im Dezember 1937 geboren. Sie wird im Dezember 1997 60 Jahre alt und kann ab Januar 1998 Altersrentnerin werden - mit 3,6 Prozent Abschlag (= zwölf Monate à 0,3 Prozent).

Denn für die im Dezember 1937 Geborenen beträgt die Altersgrenze 61 Jahre. - Lieselotte H. ist im Dezember 1941 geboren. Sie wird im Dezember 2001 60 Jahre alt und kann ab Januar 2002 Altersrentnerin werden - mit einem Abschlag von 18 Prozent (= 60 Monate à 0,3 Prozent). Denn für im Dezember 1941 geborene Frauen und Männer beträgt die Altersgrenze (wie für alle danach Geborenen auch) 65 Jahre.

Vorzeitige Altersrente ab 63 für Frauen und Männer: Wenn insgesamt wenigstens 35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können, sind die Bedingungen für diese Rente erfüllt. Die Rente wird um 0,3 Prozent pro Monat frühestens bei Rentenbeginn im Februar 2000 gekürzt. Die Anhebung der Altersgrenze erfolgt stufenweise auf den 65. Geburtstag: pro Monat eine Stufe.

Beispiele: Irmgard J. ist im Dezember 1936 geboren. Sie wird im Dezember 1999 63 Jahre alt und kann ab Januar 2000 Altersrentnerin werden - ohne Rentenabschlag. - Irmgard K. ist im Januar 1937 geboren. Sie wird im Januar 2000 63 Jahre alt und kann ab Februar 2000 Altersrentnerin werden - mit einem Abschlag von 0,3 Prozent. Denn für im Januar 1937 Geborenen beträgt die Altersgrenze bereits 63 Jahre und einen Monat. - Irmgard L. ist im Dezember 1937 geboren. Sie wird im Dezember 2000 63 Jahre alt und kann ab Januar 2001 Altersrentnerin werden - mit 3,6 Prozent Abschlag (= zwölf Monate à 0,3 Prozent).

Denn für die im Dezember 1937 Geborenen beträgt die Altersgrenze bereits 64 Jahre. - Irmgard M. ist im Dezember 1939 geboren. Sie wird im Dezember 2002 63 Jahre alt und kann ab Januar 2003 Altersrentnerin werden - mit einem Abschlag von 7,2 Prozent (= 24 Monate à 0,3 Prozent). Denn für im Dezember 1939 Geborene beträgt die Altersgrenze (wie für alle danach geborenen Frauen und Männer auch) 65 Jahre.

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