Junger
Bewohner eines Pflegeheims ging auf 61jährigen los Keiner kann es erklären Opfer starb nach sechs Tagen Einweisung in die Psychiatrie Nach Überzeugung der Richter ist Jörg W. eine Gefahr für die Allgemeinheit. Deswegen hat eine Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Peter Wörner den geistig behinderten Mann in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Der 27jährige war im August 1996 im Pflegeheim von Gremsdorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) über einen anderen Patienten hergefallen, der trotz einer Notoperation sechs Tage später starb. Es war um die Mittagszeit, als Jörg W. (Name geändert) ohne Anlaß und ohne Vorankündigung auf sein 61jähriges Opfer losging. Er trat den körperlich weit schwächeren Mann mit seinen Schuhen in den Bauch und schlug mit den Fäusten heftig auf ihn ein. Der Verletzte konnte sich zwar noch einmal aufrichten, mußte aber kurze Zeit später wegen Gefäßzerreißungen im Dünndarm und in der Darmwurzel in die Klinik gebracht werden. Vor Gericht konnte der Beschuldigte zu seiner Tat nicht vernommen werden. Der Mann, der an einer angebore nen Minderbegabung und an einer Psychose leidet, war nicht einmal in der Lage, seinen Namen zu nennen. Nach dem Geburtsdatum gefragt, nannte er verschiedene Jahreszahlen. Die Strafkammer, Staatsanwalt Reinhold Wenny und Rechtsanwalt Thomas Skapczyk waren einer Meinung, daß Jörg W. zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus am besten aufgehoben sei. Der 27jährige ist in der Vergangenheit schon mehrfach durch unerklärliche Aggressivität aufgefallen. Für die Tat im Gremsdorfer Pflegeheim war der junge Mann nach Ansicht des Sachverständigen strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Er handelte im Zustand der Schuldunfähigkeit. Unter normalen Umständen hätte der Überfall als gefährliche Körperverletzung verurteilt werden müssen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Tod war nicht herzustellen, weil das 61jährige Opfer bereits an Leberzirrhose litt. hb |
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