Sieben Mitglieder der „Mahnwache Gundremmingen“ nun auch in zweiter Instanz verurteilt
Schienen zum Atomkraftwerk abgebaut
Die Höchststrafe: Sechs Monate Haft auf Bewährung – Mehrfache Sachbeschädigung geahndet

MEMMINGEN (Eig.Ber./kwi) – Das Landgericht Memmingen hat die Berufung von Mitgliedern der „Mahnwache Gundremmingen“ verworfen.

Vier der sieben Angeklagten wurden in zweiter Instanz zu Bewährungsstrafen von drei Monaten und einer Woche bis zu sechs Monaten verurteilt. Die restlichen Angeklagten müssen eine Geldstrafe entrichten.

Angeklagt waren die Atomkraftgegner aus Bayern und Baden-Württemberg wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe und Zerstörung von Bauwerken. Sie hatten unter anderem im Herbst 1993 an Aktionen gegen den Abtransport abgebrannter Brennelemente von Gundremmingen ins britische Sellafield und gegen die umweltbelastende Wiederaufbereitung teilgenommen. Bei den spektakulären Protesten wurde unter anderem ein Castorbehälter bemalt, wurden Schottersteine vom Privatgleis des Kraftwerks vor den Augen der Polizei weggeräumt und 30 Meter Schienen abgebaut.

„Sie haben in diesem Verfahren ein Gericht angetroffen, das sein Gewissen zu Ihren Gunsten in übermäßiger Wei se strapaziert hat“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Dennoch hätten die Berufungen verworfen werden müssen.

„Das Gericht geht durchaus davon aus, daß die WAA Sellafield nicht den deutschen Normen entspricht“, meinte der Richter. Sie würden aber den Mindeststandards europäischer Vereinbarungen entsprechen. „Wenn wir Sie freigesprochen hätten“, fügte der Vorsitzende an, „dann hätten Sie auch umgehend nach Gundremmingen fahren und das AKW abschalten können.“

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