Schlachthofneubau noch auf Eis
Gericht bestätigt
Stadtverwaltung
Nur kleiner Erfolg für die Nachbarn
Warten auf Spruch der Regierung

Trotz eines Erfolges vor dem Verwaltungsgericht Ansbach dürfen die Gegner des geplanten Metzgerschlachthofs in Leyh kaum noch damit rechnen, das Projekt auf juristischem Weg verhindern zu können.

Seit die Tage des mittlerweile geschlossenen Schlachthofs der Stadt gezählt waren, suchen die Nürnberger Fleischer nach einem Ersatz. Obwohl im Großraum ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, streben sie nach einer eigenen Einrichtung in der Umgebung des Großmarkts. Im Sommer erteilte das Umweltschutzamt eine Genehmigung für den Neubau und erklärte diese – wegen des „großen öffentlichen Interesses“ – auch für „sofort vollziehbar“.

Diese Bescheide der Stadt haben mehrere Anwohner angefochten. Das Verwaltungsgericht Ansbach kam ihnen aber nur einen kleinen Schritt entgegen. Nach seinem Beschluß dürfen die Bagger vorerst nicht anrollen; die Bauherren müssen vielmehr die Entscheidung der Regierung von Mittelfranken über den Widerspruch der Nachbarn abwarten.

Diese Entscheidung zur „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung“ stützen die Juristen auf zwei Lücken in einem Tüv-Gutachten. Nach ihrer Ansicht haben die Ingenieure die mögliche Geruchsbelästigung der Nachbarn in zwei Punkten nicht konkret genug belegt. Allerdings können sie das in dem bei der Bezirksregierung laufenden Prüfverfahren nachholen.

Im übrigen jedoch lehnten die Richter den Antrag der Anwohner ab. Eine summarische Prüfung habe ergeben, daß das Vorhaben planungsrechtlich zulässig und die sofortige Vollziehung ausreichend begründet worden sei. Die Schlachthofgegner setzen ihre Hoffnung nun voraussichtlich wieder auf ein Bürgerbegehren. woh

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