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Muß Barzahlen
teuer werden?

Ruth D. aus Nürnberg:Ich habe bisher meine Telefonrechnung der Telekom bei der Post in bar beglichen, um mir Bankgebühren zu sparen. Jetzt bin ich von der Telekom aufgefordert worden, meine Rechnungen künftig im Einzugsverfahren zu begleichen, ansonsten droht das Unternehmen, mir die Mehrkosten für Bareinzahlungen aufzubürden, die ihr angeblich von den Banken in Rechnung gestellt werden. Muß ich mir das gefallen lassen?

Nicht nur die Telekom bittet aus Kostengründen Barzahler für regelmäßige Bareinzahlungen zur Kasse. Die Chancen der Kunden, dagegen vorzugehen, schätzt die Verbraucherzentrale in Nürnberg allerdings sehr gering ein. Bereits Anfang der 90er Jahre hatte der Verbraucherschutzverein Berlin die Telekom wegen dieses Vorgehens abgemahnt und damit immerhin erreicht, daß die Telekom damals davon abgesehen hat, Barzahlungsgebühren zu berechnen. Hauptargument war, daß nicht jeder Kunde automatisch auch ein Girokonto hat.

Doch in der Zwischenzeit hat sich die Situation und insbesondere die Rechtsprechung geändert, berichtet Wilma Mittl, die Leiterin der Nürnberger Verbraucherzentrale. Zum einen hätten sich die Banken und Sparkassen verpflichtet, jedem in Deutschland ein Guthabenkonto einzurichten, so daß das Argument der fehlenden Kontoverbindung inzwischen entfallen ist.

Zum anderen haben nach Angaben von Wilma Mittl Gerichte in jüngster Zeit den Vorteilen von Überweisungen oder Einzugsermächtigungen für die Zahlungsempfänger stärkeres Gewicht beigemessen, als möglichen Nachteilen der Verbraucher. Die Verbraucherzentrale sieht daher wenig Chancen, erfolgreich gerichtlich gegen Unternehmer wie die Telekom vorzugehen. Statt dessen rät Mittl, regelmäßig die Kontoauszüge daraufhin zu überprüfen, ob fällige Beträge richtig abgebucht wurden. Bei Fehlern sollte umgehend schriftlich Widerspruch beim Rechnungssteller eingelegt werden. Gleichzeitig sollte man bei Falschabbuchungen die Bank beauftragen, den eingezogenen Betrag wieder zurück zu holen.

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