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Haftpflichtversicherung prüfen

Sinnvollerweise sind die meisten Haushalte privat haftpflichtversichert. Trotzdem kann es ein böses Erwachen geben, wenn man einen alten Vertrag mit zu niedrigen Versicherungssummen besitzt. Denn aufgrund der Kostensteigerungen der letzten Jahre, vor allem im Gesundheitswesen, müssen für schuldhaft verursachte Schäden und Verletzungen heute zum Teil wesentlich höhere Entschädigungen gezahlt werden als noch vor zehn Jahren. Schnell können die Schadenersatzforderungen in die Millionen gehen. Deshalb sollten alte Verträge überprüft und auf die heute üblichen Versicherungssummen – beispielsweise drei Millionen DM für Personen- und eine Million DM für Sachschäden – umgestellt werden. Ein Aktualisierung des alten Vertrages kostet nur einen kleinen Mehrbetrag. n.b.

Die Bauzulage kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Wohnung nicht selbst genutzt wird, sondern für einen Angehörigen gekauft oder ausgebaut werden soll. Der Wohnraum muß dem Angehörigen jedoch unentgeltlich überlassen werden. Als Angehörige gelten in diesem Zusammenhang neben Eltern, Geschwistern, Kindern von Geschwistern und Verschwägerten auch geschiedene Ehepartner und Verlobte. Kauft zum Beispiel ein Junggeselle für seine Verlobte eine Eigentumswohnung, kann er dafür die Bauzulage in Höhe von maximal 40 000 DM (acht Jahre lang jeweils 5000 DM) beantragen. Wer aber einmal für die Wohnung der Verlobten die staatliche Förderung bekommen hat, kann die Bauzulage später nicht noch einmal für sich selber, also für selbstgenutztes Wohneigentum, beanspruchen. Heiraten die Verlobten hingegen und bauen sich gemeinsam ein Haus, kann die ehemalige Verlobte für dieses Haus die staatlichen Zulagen beantragen. n.b.

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