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Helfen
kann der Schiedsrichter nicht in jedem Fall Dr. Leo Parsch versucht für Bankkunden aber stets das Beste herauszuholen Hatte ihm sein Kundenberater bei der örtlichen Bank nicht die Kursentwicklung der Aktien in den schillerndsten Farben dargestellt und von großen Gewinnerwartungen gesprochen? Und jetzt, als der Kurs eingebrochen und die Dividende gekürzt war, sollte er ganz allein schuld sein und seine Verluste alleine tragen? Als weder Kundenberater noch
Filialleiter sich zuständig fühlten und ihm nur voller
Mitleid die Unberechenbarkeit der Börse erläuterten,
wandte sich der Kunde an den sogenannten Ombudsmann der
privaten Banken. Seit dem Mitte 1992 dieser
Schiedsrichter seine Tätigkeit aufnahm,
versuchten schon 7709 Kunden bei ihm ihr Recht zu
bekommen. Wenn der Kunde meint, durch das Verhalten
seiner Bank einen finanziellen Nachteil erlitten zu
haben, kann er den streitigen Vorgang dem Ombudsmann
vorlegen, heißt es beim zuständigen Bundesverband
Deutscher Banken. In den meisten Fällen, mit denen sich der Ombudsmann Dr. Leo Parsch, ehemaliger Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, in den vergangenen fünf Jahren beschäftigt hat, stand die Beratung bei der Geldanlage im Mittelpunkt. Aber nicht nur bei Aktien und hochspekulativen Derivatgeschäften fühlen sich Kunden schlecht oder nachlässig beraten. Kredite und Darlehen, Gebühren und das als unfreundlich monierte Verhalten der Banker bieten immer wieder Beschwerdeführern Anlaß, sich an den Ombudsmann zu wenden. Doch Hilfe kommt von Leo Parsch seit April 1995 wird er von Karl-Dietrich Bundschuh, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, unterstützt längst nicht in jedem Fall. Von den genannten 7709 Beschwerden hat er nur 2273 als zulässig anerkannt. Knapp 40 Prozent der Anfragen richteten sich nämlich gegen Kreditinstitute, die nicht dem Bundesverband der privaten Banken angehören, sondern im wesentlichen aus dem Sparkassen-oder Genossenschaftslager stammen. Sie fallen nicht in die Zuständigkeit des vom Bankenverband verpflichteten Juristen. Die Hälfte der von Parsch und seinem Kollegen bearbeiteten Fälle wurden immerhin zugunsten der Kunden entschieden. Bevor er seine
Schlichtungssprüche fällt, holt sich Parsch von Kunden
und Bank Informationen ein, doch seine Vorschläge sind
ohnehin nicht bindend. Der Kunde kann sich immer noch
überlegen, mit seinen Forderungen vor ein Gericht zu
ziehen. Und auch die Bank ist nur bis zu einem Streitwert
von 10 Über ähnliche Einrichtungen wie die privaten Banken verfügen auch die bundesdeutschen Sparkassen mit ihren Schlichtungsstellen bei den jeweiligen Regionalverbänden. Dazu haben einige große Sparkassen, wie in Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Bremen, Stellen für eigene Ombudsmänner eingerichtet. Allerdings sind die Vorschläge des Schlichters im Sparkassensektor nur als Grundlage für eine gütliche Einigung anzusehen. Verbindlich sind sie nicht einmal für die einzelnen Sparkasseninstitute selbst. Noch einfacher machen es sich die Volks- und Raiffeisenbanken. Da die meisten ihrer Kunden auch Miteigentümer der jeweiligen Bank sind, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken erübrigt sich für unsere Bankengruppe aus heutiger Sicht die Einrichtung einer gesonderten Beschwerdestelle. Ohnehin sind verärgerte Kunden in den vergangenen Jahren mehr und mehr dazu übergegangen, ihre Beschwerden den durchschlagskräftigeren TV-Teams von Wie bitte? oder Jetzt reichts oder ihrer Zeitung anzuvertrauen. Die Angst vor öffentlicher Kritik hat die Kulanz der Kreditinstitute in Einzelfällen schon bemerkenswert wachsen lassen. Kunden von privaten Banken
wenden sich schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle
beim Bundesverband Deutscher Banken, Postfach 10 |
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