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Restbetrag auf
dem Sparbuch? Klaus G. aus Erlangen:Ich wollte mein ganzes Guthaben von meinem Sparbuch abheben. Meine Bank hat sich aber geweigert, mir den vollen Guthabenbetrag auszuzahlen. Statt dessen sollte ich einen Restbetrag von 20 DM stehenlassen. Das ist doch eine Unverschämtheit. Darf die Bank das überhaupt? So wie Klaus G. geht es vielen Sparern, die ihre spärlich verzinsten Spargroschen abheben wollen, um sie beispielsweise bei einem anderen Geldinstitut mit höherer Rendite anzulegen. Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält diese gängige Praxis keineswegs für akzeptabel. Zwar ist es durchaus in Ordnung, wenn ein Betrag von einer Mark stehenbleibt. Beim Sparbuch handelt es sich ja um eine Urkunde, in der ein Wert eingetragen wird. Daß es aber zehn oder zwanzig Mark sein müssen, steht nach Erkenntnissen des Finanzexperten Bieler nirgends geschrieben. Dafür gebe es auch gar keine Rechtsgrundlage. Für die Banken ist es allemal ein gutes Geschäft. Die 20 DM, auf alle Sparbücher hochgerechnet, ergeben auch Millionenbeträge, die von den Sparern den Banken fast geschenkt überlassen werden. Und zusätzlich decken manche Banken mit einem solchen Sockelbetrag ihre Kontoauflösungsgebühren ab, die immer wieder erhoben werden, wenn jemand sein Sparbuch ganz auflöst. Doch auch diese Kontoauflösungsgebühren hält Bieler für nicht statthaft, weil sie eine unzulässige Kündigungsbeschränkung darstellen. Banken, die solche Gebühren erhoben hätten, seien in der Vergangenheit stets mit Erfolg abgemahnt worden, sagt Bieler. Konkret empfiehlt der Verbraucherschützer den
Bank- und Sparkassenkunden, bei Komplettabhebungen vom
Sparbuch auf dem vollen Betrag zu bestehen (ausgenommen
die eine DM als Erinnerungswert). Beharrt das
Geldinstitut dennoch auf einen höheren Sockelbetrag,
sollte der Kunden einen Nachweis der Rechtsgrundlage
fordern. Fruchtet auch das nichts, bleibt nur der
Klageweg oder aber die Drohung, die gesamte
Bankverbindung aufzulösen. won Wenn auch Sie Fragen in finanziellen Belangen haben, wenden Sie sich an die Redaktion "Ratgeber Geld". Wir leiten Ihre Fragen an die richtigen Experten weiter. Egal ob es um Schulden, Geldanlagen oder Versicherungsleistungen geht, ob Banken, Kreditvermittler, Anlageberater, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften betroffen sind - Postkarte genügt, der "Ratgeber Geld" versucht Antworten zu finden, wenn es um allgemein interessierende, nicht zu spezielle Fragen geht. Reine Steuer- oder Rechtsberatungen sind allerdings ausgeschlossen. Die Adresse: NÜRNBERGER NACHRICHTEN, "Ratgeber Geld", Marienstraße 9-11, 90327 Nürnberg. Jede Frage wird beantwortet, auch wenn es aufgrund der starken Nachfrage in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen kann. |
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