Kein Zwang
Urteil zum Plastikarmband im Hotel

Viele Ferien- und Clubhotels verlangen von ihren Gästen, daß sie während der gesamten Urlaubszeit versiegelte Plastikarmbänder in verschiedenen Farben tragen. Dieses „Schmuckstück“ dient dem Personal zur einfacheren Unterscheidung, ob jemand nur Übernachtung, Halbpension oder eine Rundumversorgung („all inclusive“) gebucht hat.

Das Landgericht Frankfurt hat dazu festgestellt: Wenn der Reisende nicht schon im Katalog auf solch eine Armbandpflicht hingewiesen wurde, dann kann der Veranstalter am Urlaubsort diese Kennzeichnung nicht erzwingen. Das würde deutlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.

(Az: 2/24 S 5/96)

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