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Das ist
Wucher Bauland war völlig überteuert Ein billiges Grundstück kaufen und es nach kurzer Zeit mit saftigem Gewinn wieder losschlagen das kann Ärger geben. Übersteigt der Preis um mehr als 400 Prozent die ortsübliche Summe, ist der Verkäufer ein Wucherer und handelt sittenwidrig. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Vorausgegangen war der Entscheidung eine Schadenersatzklage von mehreren Grundstückskäufern. Sie waren Kunden einer Privatgesellschaft, für die ein Rechtsanwalt Bauland in einer Gemeinde gekauft hatte. Die Privatgesellschaft hatte die Grundstücke zum ortsüblichen Preis von 102 Mark pro Quadratmeter erworben. Nach gut fünf Monaten verkaufte sie das Bauland weiter diesmal zu einem Quadratmeterpreis von 466 Mark. Als die Käufer von dem Riesengewinn erfuhren, den die Privatgesellschaft gemacht hatte, zogen sie vor Gericht. Wucher und sittenwidrige Schädigung, attestierten die Koblenzer Oberlandesrichter den Verkäufern schließlich. In der Urteilsbegründung hieß es, schon bei einer Preis-Differenz von 100 Prozent oder weniger könne von Wucher die Rede sein. (AZ: OLG Koblenz 5 U 1747/94)dpa |
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