Dieb gefeuert
Fristlose Kündigung rechtens

Kein Pardon für unehrliche Arbeitnehmer: Beschäftigte, die in der eigenen Firma stehlen, müssen sich mit einer fristlosen Kündigung abfinden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klargestellt.

Vorgeschichte zu der Gerichtsverhandlung vor dem Mainzer Landesarbeitsgerichts war ein Streit zwischen einem Schiffsführer und seinem Arbeitgeber. 32 Jahre lang hatte der Arbeitnehmer seiner Firma treue Dienste geleistet. Doch als herauskam, daß er 100 Liter Dieselkraftstoff vom Schiff seines Arbeitnehmers gestohlen hatte, schickte ihm die Firma sofort eine fristlose Kündigung.

Dagegen klagte der entlassene Schiffsführer. Das Arbeitsgericht Koblenz gab ihm recht, daraufhin ging die Firma in Berufung. Die nächsthöhere Instanz, das Landesarbeitsgericht in Mainz, sah die Sache anders und bezeichnete die Kündigung als korrekt.

Sie ist nach Ansicht der Richter rechtmäßig, weil der Arbeitnehmer seine Vertrauensstellung mißbraucht hat. Die beschäftigende Firma müsse vor einer fristlosen Entlassung allerdings bedenken, ob eine Wiederholungsgefahr bestehe, oder ob es sich bei dem Vergehen um eine einmalige Entgleisung des Arbeitnehmers gehandelt habe. Das Argument des gefeuerten Schiffsführers, ihm entstünde durch die Kündigung ein höherer Schaden als der Firma durch den Diebstahl, zählte vor dem Landesarbeitsgericht nicht.(Az: 2 Sa 381/95)

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