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Ex-Frau petzte Unterhalt wurde um Hälfte gekürzt Wer nach einer Scheidung Unterhalt bezieht, der hat alles zu unterlassen, was seinem ehemaligen Partner die Erfüllung dieser Unterhaltspflicht erschweren oder gar unmöglich machen könne. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer nachehelichen Solidarität. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat einer Frau wegen einer Verletzung dieses Gebots den Unterhalt nachhaltig gekürzt. Sie erhält nur noch die Hälfte der Bezüge, die ihr ursprünglich im Scheidungsverfahren zuerkannt worden waren. Ihr Ex-Partner war von Beruf Architekt. Als die Frau erfuhr, daß er sich für das Großprojekt einer Kirchengemeinde interessierte, schwärzte sie ihm beim Auftraggeber an. Sie teilte unter anderem mit, gegen den Architekten sei mehrfach ohne Erfolg gepfändet worden und er stehe vor der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Dem Düsseldorfer OLG reichten diese im Prozeß vorgetragenen Beweise, um von einer groben Verletzung der nachehelichen Solidarität auszugehen. Die Richter betonten in ihrem Urteil, daß im Einzelfall der Unterhalt durch ein solches Verhalten auch komplett wegfallen könne. (Aktenzeichen 6 |
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