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Wenn
Richter die Telefonrechnung prüfen Justiz zeigt inzwischen mehr Verständnis für Kunden, die gegen die Telekom klagen Immer wieder beklagen sich Telefonkunden über zu hohe Telefonrechnungen. Hieß es in der Vergangenheit Zahlen oder der Anschluß wird gesperrt, so bewerten heute die Gerichte den Verbraucherschutz zunehmend höher und entscheiden häufiger zugunsten des Telefonkunden. In Fällen ungewöhnlich hoher Rechnungen lassen die Gerichte immer weniger den sogenannten Anscheinsbeweis gelten, wonach zunächst einmal alles für die Richtigkeit der Telefonrechnung spricht und der Telefonkunde dann die Unrichtigkeit beweisen muß. So staunte ein Telefonkunde nicht
schlecht, als ihm die Rechnung ins Haus flatterte.
Während er in den Vormonaten für durchschnittlich 60
Mark im Monat telefoniert hatte, sollten es jetzt
plötzlich fast 600 Mark gewesen sein. Der Kunde bat die
Telekom um Überprüfung. Dies aber unterblieb. Statt
dessen kam die nächste Rechnung über fast 1500 Mark. Das Urteil: Nicht der Kunde muß
beweisen, daß er nicht in dieser Höhe
Gesprächseinheiten vertelefoniert habe, sondern die
Telekom (Landgericht Essen, Az.: 13 Eine ähnliche Erfahrung mußte der
Teilnehmer eines Funktelefons machen. Er sollte angeblich
in nur vier Tagen mit zwei Geräten Gesprächskosten in
Höhe von über 20 Pech hatte dagegen ein Kunde, dem für
zwei Monate über 17 REINHARD HAHN |
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