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Keine Ahnung vom Tod der Mutter Meine Frau und ich haben uns in unserem gemeinsamen Testament gegenseitig als Erben eingesetzt. Nun machen wir uns Sorgen, daß derjenige von uns, der den anderen überlebt, an unsere Söhne sofort den Pflichtteil auszahlen muß. Dazu müßte unser Haus verkauft werden. Wie können wir verhindern, daß der Pflichtteil vorzeitig geltend gemacht wird? Dazu die Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schreiner aus Schwabach: Versuche, die Pflichtteilsberechtigten auszuhebeln, sind selten erfolgreich. Es besteht die Möglichkeit, einen Berechtigten, der nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil fordert, auch nach dem Tode des anderen Ehegatten auf den Pflichtteil zu setzen. Dies hält manchen davon ab, sofort seine Ansprüche geltend zu machen. Eine vollständige Pflichtteilsentziehung kommt nur in krassen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn Kinder ihren Eltern nach dem Leben trachten oder diese vorsätzlich körperlich mißhandeln. Außerdem könnte das bei böswilliger Unterhaltspflichtverletzung und bei ehrlosem oder unsittlichem Lebenswandel der Fall sein. Die Pflichtteilsentziehung muß ausdrücklich im Testament verfügt und begründet sein. Erst ein Jahr nach dem Tod meiner Mutter erfuhr ich durch Zufall davon. Mein Bruder hatte mittlerweile angegeben, der einzige Erbe zu sein und behielt das ganze Erbe für sich. Besteht behördlicherseits eine Pflicht, die direkten Nachkommen vom Tod ihrer Angehörigen zu informieren? Rechtsanwalt Schreiner antwortet: Nach den einschlägigen bayerischen Rechtsvorschriften unterbleibt die Erbenermittlung, wenn zum Nachlaß kein Grundstück gehört und nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, daß ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlaß nicht vorhanden ist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Erbschein beim Nachlaßgericht zu beantragen. Das Nachlaßgericht prüft dann die erbrechtliche Situation. Postkarte genügt Wer eine allgemeine Rechtsfrage hat, kann sich - bitte nur schriftlich - an uns wenden (Nürnberger Nachrichten, Ratgeber Recht, Marienstraße 9-11, 90327 Nürnberg). Wir versuchen einen Experten zu finden, der Antwort gibt. |
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