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Der Zahnarzt muß zahlen Aufklärung vor Ziehen des Weisheitszahns vergessen Neue Urteile Eine gute Nacht darf erwarten, wer eine Couchgarnitur kauft, die sich durch ein Ausziehteil auch zu einer Schlafcouch umbauen läßt. Das Amtsgericht Frankfurt kam zu dem Schluß, daß erhebliche Höhenunterschiede zwischen Kopf- und Fußteil in dem Fall waren es fünf Zentimeter einen Mangel darstellen. Dies berechtigt den Käufer, die Couch wieder an den Verkäufer zurückzugeben, da eine solche Schlafgelegenheit nicht zum Schlafen geeignet ist. (Aktenzeichen 30 C 1466/95-71) Ein Fuchs auf der Fahrbahnbrachte einen Autofahrer in Verlegenheit, der in einer gefährlichen, regennassen Kurve unterwegs war. Obwohl er mit lediglich etwa 30 bis 40 Stundenkilometern fuhr, geriet sein Wagen ins Schleudern und landete im Straßengraben. Hierbei wurde das Fahrzeug schwer beschädigt. Ohne Erfolg blieb allerdings die Klage des Fahrers gegen die Kaskoversicherung. Die Richter des Oberlandesgerichtes Jena befanden, daß in einer solchen Situation kein Anspruch auf Rettungskostenersatz besteht. Zudem läßt ein Zusammenstoß mit einem Fuchs bei dieser Geschwindigkeit auch bei einem leichten Fahrzeug wie dem des Klägers keine schweren Beschädigungen am Fahrzeug oder gar Personenschäden erwarten. (Aktenzeichen 4 U 230/96) Ein Fahrradständer für Hausbewohner, den die Wohnungseigentümer auf dem gemeinsamen Hof aufstellen will, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Köln eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung. Hierzu reicht die bloße Stimmenmehrheit, wenn bisher noch kein Fahrradständer vorhanden war und zuvor die Räder einzeln im Hof abgestellt wurden. (Aktenzeichen 16 Wx 69/96) Muß ein Weißheitszahn raus, so hat
der Zahnarzt seinen Patienten über den Verlauf des
Eingriffs und die damit verbundenen Risiken aufzuklären.
Dazu gehört auch, daß der Patient über einen
eventuellen Kieferbruch, der bei der Operation auftreten
kann, informiert wird. Gibt der Zahnarzt keine Auskunft
über die Risiken, so muß er nach Auffassung des
Düsseldorfer Oberlandesgerichtes für dieses
Aufklärungsversäumnis einstehen. Dem Patienten sprach
das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 (Aktenzeichen 8 U 153/95) Der Bambus im Gartenist kein rechtsfreies Gehölz. Welchen Mindestabstand eine Pflanze oder ein Baum zur Nachbargrenze haben darf, regeln die landesrechtlichen Nachbargesetze. Da sie jedoch nicht alle Gewächse behandeln können, entstehen vermeintliche Gesetzeslücken. Eine solche glaubte ein Grundstückseigentümer gefunden zu haben und pflanzte statt seiner unerlaubten Thujahecke Bambus an. Die Hoffnung, daß sich der Nachbar nicht beschweren könne, da Bambus zu den erlaubten Gräsern zähle, trog allerdings. Das Stuttgarter Amtsgericht fand, daß die Abdeckungswirkung des Bambus auf das Nachbargrundstück mit der von Gehölzen vergleichbar sei. Daher müsse diese Pflanze ausdrücklich in die Abstandsregelungen zwischen benachbarten Grundstücken einbezogen werden. (Aktenzeichen 11 C 322/95) Die Taschentuchsuche während des Autofahrens gilt als grob fahrlässiges Verhalten. Zumindest dann, wenn man auf dem Beifahrersitz herumkramt und sich so ablenken läßt. Die Kaskoversicherung muß in diesem Fall nichts bezahlen, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg. Der Kläger war während der Suche nach dem Taschentuch in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen. (Aktenzeichen 7 |
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