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© Nürnberger Nachrichten 1996

Für Arbeitslose
Ab 1998 höherer Nebenverdienst

BONN (nb) – Arbeitslose können ab 1998 mehr als bisher ohne Abzüge vom Arbeitslosengeld nebenbei verdienen.

Nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) entfällt ab Januar die 30-Mark-Grenze, die pro Woche hinzuverdient werden durfte. Die Hinzuverdienstgrenze steigt auf 20 Prozent des monatlichen Arbeitslosengeldes. Bei 2000 Mark Arbeitslosengeld sind also 400 Mark netto erlaubt. Wer wenig Arbeitslosengeld bezieht, erhält einen Mindestfreibetrag: ein Vierzehntel des Durchschnittseinkommens, gegenwärtig 4270 Mark im Westen und 3640 Mark im Osten. Danach dürfen monatlich 305 Mark (West) und 260 Mark (Ost) ohne Abzüge dazuverdient werden.

Übersteigt das Nebeneinkommen die Grenzen, wird der Überschußbetrag nach Abzug der Steuern, Werbungskosten und des Freibetrages künftig voll vom Arbeitslosengeld abgezogen und nicht, wie bisher, nur zur Hälfte. Man darf im Normalfall nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und muß unter der Geringfügigkeitsgrenze von gegenwärtig 610 (Ost: 520) Mark bleiben, sonst wird das Arbeitslosengeld gestrichen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben unberücksichtigt.

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