Einspruch nötig
Kindergeld unter Existenzminimum

Der Kreisverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Nürnberg-Fürth fordert alle Eltern auf, gegen die Höhe des Kindergeldes für das erste und zweite Kind Einspruch zu erheben.

Unter dem Motto „Es bleibt dabei – Kindergeld viel Wind um nichts“ führt der Verband seine Aktion auch in diesem Jahr fort. Er empfiehlt den Familien, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Steuerbescheid 1996 einzulegen. Bereits im vergangenen Jahr haben sich bundesweit Tausende Familien beteiligt, so Diözesensekretärin Juliane Freund. Denn nur wer Widerspruch einlegt, hat Anspruch auf Nachzahlungen.

Zehn Klagen anhängig

Inzwischen klagen zehn Familien vor Finanzgerichten mit dem Ziel, vor dem Bundesverfassungsgericht ein höheres Kindergeld zu erstreiten. Der Steuerfreibetrag beziehungsweise das Kindergeld für 1996 und auch 1997 entspreche nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu stellen, so die Begründung der Beschwerdeführer.

Interne Berechnungen des Familienministerium, der KAB und des Familienbundes gehen von einem verfassungsrechtlich gebotenen Freibetrag von 9072 Mark oder einem Kindergeldbetrag von 289,65 Mark aus. Tatsächlich hat das Finanzministerium den Freibetrag aber nur mit 6254 Mark angesetzt. Alle Familien, die für 1996 noch nicht widersprochen beziehungsweise einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, sollten deshalb Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Weiterführende Informationen und Vordrucke gibt es kostenlos bei der KAB, Vordere Sterngasse 3, 90402 Nürnberg, Telefon 09 11/244 91 45.

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