© Nürnberger Nachrichten |
|
Jetzt
Genehmigung der Kasse nötig Verordnungen für häusliche Krankenpflege werden wegen des Kostenschubs neuerdings geprüft NÜRNBERG (jtr) Seit dem 1. Oktober müssen sich Patienten, die häusliche Krankenpflege brauchen, die Leistungen von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Versicherte und die Pflegedienste müssen also die ärztliche Verordnung mit der Unterschrift des Versicherten der Krankenkasse vorlegen, die dann über die Leistungen entscheidet. In Zweifelsfällen wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) über Notwendigkeit und Dauer der häuslichen Pflege entscheiden. Sorgen unbegründet Allerdings braucht niemand zu befürchten, daß er beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause keine Hilfe erhält, weil die Kas se die Verordnung noch nicht genehmigt hat. Bis zur Entscheidung gilt die ärztliche Anweisung in vollem Umfang. Damit tragen weder der Versicherte noch die Pflegedienste ein finanzielles Risiko für Pflegeleistungen vor der Entscheidung der Krankenkasse. Hintergrund für die Neuregelung ist die drastische Zunahme häuslicher Krankenpflege durch professionelle Kräfte, die einen erheblichen Kostenschub in der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht hat. Da aber laut Gesetz die Laienpflege also von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn Vorrang haben soll, wollen die Kassen mit der Genehmigungspflicht prüfen, ob nicht zumindest ein Teil der Pflege auch von Familienmitgliedern übernommen werden kann und den Profis nur vorbehalten bleibt, was spezielle Kenntnisse in der Behandlungspflege erfordert. Leistungspflicht für die Kasse besteht nach Auskunft des stellvertretenden AOK-Vorstandsvorsitzenden Helmut Platzer immer dann, wenn pflegerische Leistungen nicht von Personen im Haushalt des Pflegebedürftigen erbracht werden können. Mit der Genehmigungspflicht, die auch im Rahmenvertrag zur häuslichen Krankenpflege mit den Pflegeverbänden steht, wollen die Kassen jetzt erst einmal Erfahrungen sammeln. Der Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen bezeichnet sie empört als Bespitzelung der Pflegebedürftigen. |
|
![]() |
© Nürnberger Nachrichten |