Mütter betroffen
Auch für sie werden Kuren teurer

Die erhöhten Zuzahlungen um fünf Mark nach dem zweiten Neuordnungsgesetz zur Krankenversicherung treffen ab Juli auch die Müttergenesungskuren, die bisher von den gesetzgeberischen Sparmaßnahmen verschont waren.

Frauen müssen dann künftig in den alten Bundesländern 17 Mark täglich zum Kuraufenthalt beisteuern. Außerdem bleibt das eigentliche Problem der Mütterkuren bestehen: Nach dem Gesetz bleibt es den Krankenkassen freigestellt, ob sie die Kuren voll oder nur teilweise finanzieren.

Seit Januar 1997 haben einige Kassen ihre Leistungen bereits auf 66 oder sogar auf 50 Prozent der Kosten begrenzt. Die Kureinrichtungen bekommen dies nur allzu deutlich zu spüren: die Mütterkuranstalten sind durchschnittlich nur noch zu 35 Prozent belegt und die Mutter-Kind-Kurhäuser nur zu 71 Prozent.

Das Müttergenesungswerk beklagt deshalb die Kehrtwendung des Gesetzgebers, der die Mütterkuren wegen ihrer sozialpolitischen Bedeutung von den Erhöhungen ab Januar noch ausdrücklich ausgenommen hatte. Es verlangt die volle Finanzierung, damit die Arbeit von Müttern nicht mehr nur in Sonntagsreden anerkannt wird. nn

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