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© Nürnberger Nachrichten 1996

 Können Krankenkassen
pleite sein?

Bei Zahlungsunfähigkeit haben Versicherte keine Nachteile

Ein NN-Leser aus Nürnberg möchte wissen, was passieren kann, wenn eine gesetzliche Krankenkasse zahlungsunfähig wird und deshalb aufgelöst werden muß.

Reinhard Harnoß von der AOK-Direktion Mittelfranken, erläutert die Folgen und das Verfahren in einem solchen Fall: Das Recht der Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, sich für eine Krankenkasse der eigenen Wahl zu entscheiden, kann für kleinere Kassen mit hohen Beiträgen tatsächlich lebensbedrohlich werden, wenn ihnen die Versicherten den Rücken kehren.

Allerdings kann eine gesetzliche Krankenkasse nicht wie ein Unternehmen in Konkurs gehen mit allen negativen Folgen, wie wir sie aus der Privatwirtschaft kennen. Die Mitglieder und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und andere Leistungserbringer dürfen darunter nicht leiden, weil sonst der Versorgungsauftrag nicht sichergestellt bleibt. Ihnen erwächst kein Nachteil aus der Zahlungsunfähigkeit einer Kasse.

Erweist sich eine gesetzliche Krankenkasse (AOK, Ersatzkasse, Innungs- oder Betriebskrankenkasse) als nicht mehr lebensfähig, übernimmt der der Kassenart übergeordnete Verband die Haftung für alle Ansprüche und sorgt für die Übernahme der verbleibenden Mitglieder in eine dem Verband angehörende große Kasse.

Durch die Übernahme können sich neue Beiträge ergeben. Aus diesem Grund oder, weil die neue Kasse einem Versicherten nicht zusagt, kann er zum nächstmöglichen Termin von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und einer anderen Kasse beitreten.

Wer eine allgemein interessierende Frage aus dem sozialen Bereich hat, kann sie zur Beantwortung durch einen Experten für alle Leser an die Nürnberger Nachrichten, Ratgeber Soziales, 90327 Nürnberg, richten. Eine Postkarte oder E-Mail genügt.

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