Wegweiser für neue
Altersgrenzen bei der Rente
Je nach Rentenart
ändern sich die Termine, zu denen ohne Abschläge
Altersruhegeld vor dem 65. Lebensjahr bezogen werden kann
Von Günter Schneider
Mit
der Anhebung der Rentenaltersgrenze für Frauen ab dem
Jahr 2000, dem "Altersteilzeitgesetz", der
vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder
Erwerbsminderung und der vorzeitigen Altersrente ab 63
Jahren ist die Frage für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, wann wer ohne Abschläge in Rente gehen
darf, zum Verwirrspiel geworden. Die folgende Übersicht
mit Beispielen soll Klarheit in den Rentendschungel
bringen.
Die Frauen-Altersrente ab 60:
Wenn insgesamt wenigstens 15 Versicherungsjahre
nachgewiesen werden können und seit dem 40. Geburtstag
mehr als zehn Jahre (= mindestens 121 Monate) lang eine
Versicherungspflicht bestanden hat, kann sie in Anspruch
genommen werden. Eine Rentenkürzung um 0,3 Prozent pro
Monat gibt es frühestens bei Rentenbeginn im Februar
2000. Von da an wird die Altersgrenze stufenweise auf den
65. Geburtstag angehoben: pro Monat eine Stufe.
Stichtag 1. Januar 2000
Beispiele:
Gerlinde A. ist im Dezember 1939 geboren. Sie wird im
Dezember 1999 60 Jahre alt und kann ab Januar 2000
Altersrentnerin werden - ohne Rentenabschlag. - Gerlinde
B. ist im Januar 1940 geboren. Sie wird im Januar 2000 60
Jahre alt und kann ab Februar 2000 Altersrentnerin werden
- mit einem Abschlag von 0,3 Prozent. Denn für die im
Januar 2000 geborenen Frauen beträgt die Altersgrenze 60
Jahre und einen Monat, so daß Gerlinde B. erst ab März
2000 die Rente ohne Abschlag abrufen kann. - Gerlinde C.
ist im Dezember 1940 geboren. Sie wird im Dezember 2000
60 Jahre alt und kann zwar ab Januar 2001 Rentnerin
werden - aber mit einem Abschlag von 3,6 Prozent (=
zwölf Monate à 0,3 Prozent).
Für
sie beträgt die Altersgrenze bereits 61 Jahre. -
Gerlinde D. ist im Dezember 1944 geboren. Sie wird im
Dezember 2004 60 Jahre alt und kann ab Januar 2005
Altersrentnerin werden - mit einem Abschlag von 18
Prozent (= 60 Monate à 0,3 Prozent). Denn für im
Dezember 1944 geborene Frauen beträgt die Altersgrenze
(wie für alle danach geborenen Frauen auch) 65 Jahre.
Gerlinde D. hat erst ab Januar 2010 Anspruch auf Rente
ohne Abschlag.
Bei
vorzeitiger Altersrente dürfen maximal pro Monat 500
Mark hinzuverdient werden, zweimal im Jahr 1000 Mark.
Vorzeitige Altersrente ab 60 wegen
Erwerbsminderung für Frauen und Männer: Wenn wenigstens
35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können und
entweder eine Schwerbehinderung (Behinderungsgrad
mindestens 50 Prozent) Erwerbsunfähigkeit oder
Berufsunfähigkeit vorliegt, kann auch künftig
frühestens ab 60 Jahren ohne Rentenabschläge Rente
bezogen werden.
Vorzeitige Altersrente ab 60
wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit für Frauen
und Männer: Dafür müssen insgesamt wenigstens 15
Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Für die
vorzeitige Rente wegen Altersteilzeit ist außerdem
Bedingung, daß wenigstens zwei Jahre lang die
Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde. Für die
vorzeitige Rente wegen Arbeitslosigkeit genügt der
Nachweis von einem Jahr Arbeitslosigkeit in den
vorhergehenden 18 Monaten. Hierfür ist aber zusätzliche
Bedingung, daß in den letzten zehn Jahren wenigstens
acht Jahre lang Versicherungspflicht bestanden hat
(Zeiten der Arbeitslosigkeit verlängern den
Zehn-Jahreszeitraum).
Die
Altersgrenze für diese Altersrenten wird (für Frauen
und Männer) ab Januar 1997 stufenweise (monatlich: eine
Stufe) bis auf das 65. Lebensjahr heraufgesetzt.
Beispiele:
Lieselotte E. ist im Dezember 1936 geboren. Sie wird im
Dezember 1996 60 Jahre alt und kann ab Januar 1997
Altersrentnerin werden - ohne Rentenabschlag. -
Lieselotte F. ist im März 1937 geboren. Sie wird im
März 1997 60 Jahre alt und kann ab April 1997 Rentnerin
werden - mit einem Abschlag von 0,9 Prozent (= drei
Monate à 0,3 Prozent). Denn für im März 1937 Geborene
beträgt die Altersgrenze bereits 60 Jahre und drei
Monate, so daß ihr erst ab Juli 1997 die volle Rente
zusteht. - Lieselotte G. ist im Dezember 1937 geboren.
Sie wird im Dezember 1997 60 Jahre alt und kann ab Januar
1998 Altersrentnerin werden - mit 3,6 Prozent Abschlag (=
zwölf Monate à 0,3 Prozent).
Denn
für die im Dezember 1937 Geborenen beträgt die
Altersgrenze 61 Jahre. - Lieselotte H. ist im Dezember
1941 geboren. Sie wird im Dezember 2001 60 Jahre alt und
kann ab Januar 2002 Altersrentnerin werden - mit einem
Abschlag von 18 Prozent (= 60 Monate à 0,3 Prozent).
Denn für im Dezember 1941 geborene Frauen und Männer
beträgt die Altersgrenze (wie für alle danach Geborenen
auch) 65 Jahre.
Vorzeitige Altersrente ab 63
für Frauen und Männer: Wenn insgesamt
wenigstens 35 Versicherungsjahre nachgewiesen werden
können, sind die Bedingungen für diese Rente erfüllt.
Die Rente wird um 0,3 Prozent pro Monat frühestens bei
Rentenbeginn im Februar 2000 gekürzt. Die Anhebung der
Altersgrenze erfolgt stufenweise auf den 65. Geburtstag:
pro Monat eine Stufe.
Beispiele:
Irmgard J. ist im Dezember 1936 geboren. Sie wird im
Dezember 1999 63 Jahre alt und kann ab Januar 2000
Altersrentnerin werden - ohne Rentenabschlag. - Irmgard
K. ist im Januar 1937 geboren. Sie wird im Januar 2000 63
Jahre alt und kann ab Februar 2000 Altersrentnerin werden
- mit einem Abschlag von 0,3 Prozent. Denn für im Januar
1937 Geborenen beträgt die Altersgrenze bereits 63 Jahre
und einen Monat. - Irmgard L. ist im Dezember 1937
geboren. Sie wird im Dezember 2000 63 Jahre alt und kann
ab Januar 2001 Altersrentnerin werden - mit 3,6 Prozent
Abschlag (= zwölf Monate à 0,3 Prozent).
Denn
für die im Dezember 1937 Geborenen beträgt die
Altersgrenze bereits 64 Jahre. - Irmgard M. ist im
Dezember 1939 geboren. Sie wird im Dezember 2002 63 Jahre
alt und kann ab Januar 2003 Altersrentnerin werden - mit
einem Abschlag von 7,2 Prozent (= 24 Monate à 0,3
Prozent). Denn für im Dezember 1939 Geborene beträgt
die Altersgrenze (wie für alle danach geborenen Frauen
und Männer auch) 65 Jahre.
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