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Beiträge zurück Erstattung für Ausländer möglich Kann sich ein ausländischer Mitbürger die in Deutschland geleisteten Rentenbeiträge erstatten lassen, wenn er bei Rentenbeginn mit 65 Jahren für immer in seine Heimat zurückkehren will, fragte eine Zirndorferin für eine befreundete ausländische Familie. Und wenn ja, ist das auch dann der Fall, wenn er wegen eines Herzleidens eine Kur in Anspruch hat nehmen müssen? Wolfgang Schönleben, Sozialexperte in
der Rechtsabteilung des DGB Nürnberg, erläutert:
Rentenbeiträge können erstattet werden, beispielsweise
auch, wenn ein Versicherter die allgemeine Wartezeit von
60 Monaten für eine Rentenberechtigung nicht erfüllt
hat. Ausländer aus einem Land der Europäischen Union
oder einem Staat, mit dem ein Sozialabkommen geschlos- Dies gilt allerdings nur für die Zeit
nach einer Rehabilitationsmaßnahme. Alle zuvor
geleisteten Beiträge verfallen, wenn der
Rentenversicherungsträger eine Kur finanziert hat. Wurde
die Kur allerdings von einem anderen
Sozialversicherungsträger als der Rentenanstalt bezahlt,
kann die Erstattung aller in Deutschland geleisteten
Beiträge geltend gemacht werden. Wer eine allgemein interessierende
Frage aus dem Sozialbereich von einem Experten
beantwortet haben möchte, sollte sie an die Nürnberger
Nachrichten, Ratgeber Soziales, 90327 Nürnberg,
richten. Postkarte genügt. |
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