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Falscher
Rat BSG: Rentenanspruch bleibt KASSEL (dpa) Wer von Behörden falsch beraten wird und deshalb seinen Rentenantrag versäumt, hat auch rückwirkend Anspruch auf sein Geld. Das Bundessozialgericht betonte, entscheidend sei, daß die falschen Informationen so detailliert gegeben worden seien, daß der Rentner sich darauf meinte verlassen zu können. Dann treffe den einzelnen keine Mitschuld, und der Rententräger dürfe sich nicht auf Verjährung berufen. Ein 68jähriger bayerischer Bauer hatte
sich 1980 bei seiner Gemeinde wegen seines Rentenantrages
erkundigt. Er verließ sich auf die Auskunft einer
Angestellten, daß er keine Ansprüche habe. Daß das
nicht stimmte, merkte der Mann erst elf Jahre später.
Auf seinen Rentenantrag hin bekam er 650 Mark pro Monat
und 36 |
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