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Sichern Sie sich ihre Renten!
Was tun, wenn Beiträge nicht entrichtet werden?

Mit der Einführung der Pflegeversicherung im vergangenen Jahr erwarben Pflegepersonen eigene Rentenansprüche. Die Pflegekassen überweisen Pflichtbeiträge, deren Höhe vom Ausmaß des Pflegeaufwandes abhängig ist, an die Rentenversicherungsträger. Aber aufgepaßt! Nicht in jedem Fall, in dem Pflegegeld gewährt wird, werden auch Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Falls nach den Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen pro Tag lediglich der Mindestpflegeaufwand von 90 Minuten erreicht wird, ergibt dies nicht den vom Gesetzgeber vorgeschriebenenAufwand von 14 Stunden pro Woche, der für die Entrichtung der Rentenversicherungsbeiträge erforderlich ist.

Die Pflegekassen erklären hierzu, daß die Betroffenen in jedem Fall benachrichtigt werden, unabhängig davon, ob Beiträge entrichtet werden oder nicht. Leider haben die vergangenen Monate gezeigt, daß immer wieder Fälle auftreten, in denen die Pflegekassen dieser Mitteilungspflicht nicht nachgekommen sind.

Damit schwerwiegende Nachteile vermieden werden können, muß von den Pflegekassen nach der Bewilligung des Pflegegeldes auch eine Bestätigung über die Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen angefordert werden. Gegen eine solche Mitteilung kann gegebenenfalls Widerspruch erhoben werden, wenn die Entrichtungvon Beiträgen abgelehnt wird oder die Beitragshöhe zu niedrig ist.Es empfiehlt sich auch, das Rechtsmittel zeitnah zu erheben, da bei einer Überprüfung nach Jahren, etwa bei der eigenen Rentenantragstellung der Pflegekraft, frühere Gutachten oft nicht mehr widerlegt werden können oder Beweismittel nicht mehr beizubringen sind.

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