Sichern Sie sich ihre Renten!
Was tun, wenn
Beiträge nicht entrichtet werden?
Mit der Einführung der
Pflegeversicherung im vergangenen Jahr erwarben
Pflegepersonen eigene Rentenansprüche. Die Pflegekassen
überweisen Pflichtbeiträge, deren Höhe vom Ausmaß des
Pflegeaufwandes abhängig ist, an die
Rentenversicherungsträger. Aber aufgepaßt! Nicht in
jedem Fall, in dem Pflegegeld gewährt wird, werden auch
Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Falls nach den
Feststellungen des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen pro Tag lediglich der Mindestpflegeaufwand
von 90 Minuten erreicht wird, ergibt dies nicht den vom
Gesetzgeber vorgeschriebenenAufwand von 14 Stunden pro
Woche, der für die Entrichtung der
Rentenversicherungsbeiträge erforderlich ist.
Die Pflegekassen erklären
hierzu, daß die Betroffenen in jedem Fall benachrichtigt
werden, unabhängig davon, ob Beiträge entrichtet werden
oder nicht. Leider haben die vergangenen Monate gezeigt,
daß immer wieder Fälle auftreten, in denen die
Pflegekassen dieser Mitteilungspflicht nicht nachgekommen
sind.
Damit schwerwiegende
Nachteile vermieden werden können, muß von den
Pflegekassen nach der Bewilligung des Pflegegeldes auch
eine Bestätigung über die Entrichtung von
Rentenversicherungsbeiträgen angefordert werden. Gegen
eine solche Mitteilung kann gegebenenfalls Widerspruch
erhoben werden, wenn die Entrichtungvon Beiträgen
abgelehnt wird oder die Beitragshöhe zu niedrig ist.Es
empfiehlt sich auch, das Rechtsmittel zeitnah zu erheben,
da bei einer Überprüfung nach Jahren, etwa bei der
eigenen Rentenantragstellung der Pflegekraft, frühere
Gutachten oft nicht mehr widerlegt werden können oder
Beweismittel nicht mehr beizubringen sind.
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