DFB-Sportgericht bleibt bei
Geldstrafe gegen Hoeneß

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will die Geldstrafe gegen den Manager des FC Bayern München, Uli Hoeneß (Foto: dpa), auf jeden Fall durchsetzen. Wie am Montag bekannt wurde, bestätigte das DFB-Sportgericht im schriftlichen Verfahren den Antrag des Kontrollausschusses, Hoeneß wegen unsportlichen Verhaltens zur Zahlung von 7 500 Mark zu verurteilen. Der Manager des Rekordmeisters hat sich bisher konstant geweigert, die Strafe wegen seiner Verbalattacke gegen Schiedsrichter Hellmut Krug anzuerkennen.

Zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht wollte Hoeneß nicht erscheinen. Deshalb blieb dem DFB nur der schriftliche Weg, ein außergewöhnliches Vorgehen. Im Normalfall spricht das Sportgericht eine Sanktion per Brief nur im Einverständnis mit dem Betroffenen aus.

In diesem Fall kann es zur Machtprobe zwischen dem DFB und Hoeneß kommen. Der frühere Nationalspieler hat nun eine Woche Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen, und eine weitere, um eine schriftliche Begründung nachzureichen. Läßt Hoeneß diese Frist verstreichen, was allgemein erwartet wird, «werten wir dies als Anerkennung des Urteils», meinte DFB-Sprecher Michael Novak am Montag morgen. Wie der DFB den Bayern-Manager dann aber zwingen will, das Geld zu bezahlen, darauf wollte Novak keine Antwort geben.

Hoeneß hat in den letzten Wochen immer wieder betont, er habe niemanden beleidigt und werde deshalb auch keine Strafe akzeptieren. Er hatte vielmehr im Gegenzug angedroht, notfalls vor ein Zivilgericht zu ziehen, um die Sanktion anzufechten. Die 7 500 Mark will Hoeneß statt dessen für einen wohltätigen Zweck bezahlen. Der Manager hatte Fifa-Schiedsrichter Krug aus Gelsenkirchen am 1. Novemnber nach dem Münchner Bundesliga-Derby Bayern gegen TSV 1860 am 1. November (2:2) im Zusammenhang mit dem Platzverweis für Samuel Kuffour «Arroganz» vorgeworfen und erklärt, daß der deutsche Rekord- Meister den Unparteiischen künftig ablehnen werde.

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