DFB-Sportgericht bleibt bei
Geldstrafe gegen Hoeneß
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB)
will die Geldstrafe gegen den Manager des FC Bayern
München, Uli Hoeneß (Foto: dpa), auf jeden Fall
durchsetzen. Wie am Montag bekannt wurde, bestätigte das
DFB-Sportgericht im schriftlichen Verfahren den Antrag
des Kontrollausschusses, Hoeneß wegen unsportlichen
Verhaltens zur Zahlung von 7 500 Mark zu
verurteilen. Der Manager des Rekordmeisters hat sich
bisher konstant geweigert, die Strafe wegen seiner
Verbalattacke gegen Schiedsrichter Hellmut Krug
anzuerkennen.
Zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht
wollte Hoeneß nicht erscheinen. Deshalb blieb dem DFB
nur der schriftliche Weg, ein außergewöhnliches
Vorgehen. Im Normalfall spricht das Sportgericht eine
Sanktion per Brief nur im Einverständnis mit dem
Betroffenen aus.
In diesem Fall kann es zur Machtprobe zwischen dem DFB
und Hoeneß kommen. Der frühere Nationalspieler hat nun
eine Woche Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen,
und eine weitere, um eine schriftliche Begründung
nachzureichen. Läßt Hoeneß diese Frist verstreichen,
was allgemein erwartet wird, «werten wir dies als
Anerkennung des Urteils», meinte DFB-Sprecher Michael
Novak am Montag morgen. Wie der DFB den Bayern-Manager
dann aber zwingen will, das Geld zu bezahlen, darauf
wollte Novak keine Antwort geben.
Hoeneß hat in den letzten Wochen immer wieder betont,
er habe niemanden beleidigt und werde deshalb auch keine
Strafe akzeptieren. Er hatte vielmehr im Gegenzug
angedroht, notfalls vor ein Zivilgericht zu ziehen, um
die Sanktion anzufechten. Die 7 500 Mark will
Hoeneß statt dessen für einen wohltätigen Zweck
bezahlen. Der Manager hatte Fifa-Schiedsrichter Krug aus
Gelsenkirchen am 1. Novemnber nach dem Münchner
Bundesliga-Derby Bayern gegen TSV 1860 am 1. November
(2:2) im Zusammenhang mit dem Platzverweis für Samuel
Kuffour «Arroganz» vorgeworfen und erklärt, daß der
deutsche Rekord- Meister den Unparteiischen künftig
ablehnen werde.
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